Wohnen, wo andere
Urlaub machen!
Die Baugenossenschaft eG in Neustadt betreut Wohnungen in Ostholstein, Schleswig-Holstein.
Bauvorhaben 2012
Auch im Jahr 2012 soll wieder in die Verbesserung und die energetische Sanierung unseres Wohnungsbestandes investiert werden. Nachstehend erhalten Sie einen Überblick über die geplanten Großmaßnahmen:
Wärmedämmung, Erneuerung
der Fenster und Anbau von Balkonen:
- Mecklenburger Straße 3
- Am Wasserturm 1
- Am Wasserturm 3
- Am Wasserturm 5
- Am Wasserturm 7
- Am Wasserturm 9
Kellersanierung:
- Am Wasserturm 1
Erneuerung von Heizungsanlagen:
- Teufelsberg 24
- Gartenstraße 2
Mitgliedschaft
Voraussetzung für die Anmietung einer Wohnung ist grundsätzlich der Erwerb der Mitgliedschaft.
Mitglieder können werden:
- natürliche Personen
- Personenhandelsgesellschaften sowie juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts
Zum Erwerb der Mitgliedschaft bedarf es einer unterzeichneten Beitrittserklärung. Über die Genehmigung entscheidet der Vorstand. Bei der Aufnahme ist ein Eintrittsgeld in Höhe von zur Zeit 30,00 € zu zahlen.
Es sind mindestens drei Genossenschaftsanteile zu zeichnen, ein Anteil beträgt zur Zeit 60,00 €.
Die Mindestanteile sind nach Zimmeranzahl der Wohnungen gegliedert:
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1- Zimmerwohnung |
180,00 € Anteile zuzüglich |
30,00 € Eintrittsgeld |
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2- Zimmerwohnung |
360,00 € Anteile zuzüglich |
30,00 € Eintrittsgeld |
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3- Zimmerwohnung |
540,00 € Anteile zuzüglich |
30,00 € Eintrittsgeld |
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4- Zimmerwohnung u.1/2 Haus |
720,00 € Anteile zuzüglich |
30,00 € Eintrittsgeld |
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5- Zimmerwohnung |
900,00 € Anteile zuzüglich |
30,00 € Eintrittsgeld |
Das Mitglied ist aufgrund der Mitgliedschaft berechtigt, an der jährlich stattfindenden Mitgliederversammlung unserer Baugenossenschaft teilzunehmen und in dieser sein Stimmrecht auszuüben. Auf das Geschäftsguthaben wird, mit Ausnahme des ersten Jahres, eine Dividende in Höhe von 4,00 % gezahlt. Die Auszahlung erfolgt nach der Mitgliederversammlung, die in den ersten sechs Monaten des Jahres stattfindet.
Die Mitgliedschaft endet durch:
- Kündigung
- Übertragung des Geschäftsguthabens
- Tod
- Ausschluss
Das Mitglied kann zum Schluss eines Geschäftsjahres durch Kündigung seinen Austritt aus der Genossenschaft erklären. Die Kündigung muss schriftlich mindestens drei Monate vor Ende des Geschäftsjahres erfolgen.
Das Geschäftsguthaben (Auseinandersetzungsguthaben) ist dem ausgeschiedenen Mitglied nach Feststellung der Bilanz durch die Mitgliederversammlung auszuzahlen.
Weitere Informationen über die Mitgliedschaft in der Baugenossenschaft finden Sie in unserer Satzung, die Ihnen beim Eintritt in die Genossenschaft ausgehändigt wird.
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