Mitgliedschaft

Voraussetzung für die Anmietung einer Wohnung ist grundsätzlich der Erwerb der Mitgliedschaft.

Mitglieder können werden:

  • natürliche Personen
  • Personenhandelsgesellschaften sowie juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts

Zum Erwerb der Mitgliedschaft bedarf es einer unterzeichneten Beitrittserklärung. Über die Genehmigung entscheidet der Vorstand. Bei der Aufnahme ist ein Eintrittsgeld in Höhe von zur Zeit 50,00 € zu zahlen.
Es sind mindestens drei Genossenschaftsanteile zu zeichnen, ein Anteil beträgt zur Zeit 60,00 €.

 

Die Mindestanteile sind nach Zimmeranzahl der Wohnungen gegliedert:

Zimmeranzahl Anteile zuzüglich Eintrittsgeld
1 180,00 € 50,00 €
2 360,00 € 50,00 €
3 540,00 € 50,00 €
4 und 1/2 Haus 720,00 € 50,00 €
5 900,00 € 50,00 €

Das Mitglied ist aufgrund der Mitgliedschaft berechtigt, an der jährlich stattfindenden Mitgliederversammlung unserer Baugenossenschaft teilzunehmen und in dieser sein Stimmrecht auszuüben. Auf das Geschäftsguthaben wird, mit Ausnahme des ersten Jahres, eine Dividende in Höhe von 4,00 % gezahlt. Die Auszahlung erfolgt nach der Mitgliederversammlung, die in den ersten sechs Monaten des Jahres stattfindet.


Die Mitgliedschaft endet durch:

  • Kündigung
  • Übertragung des Geschäftsguthabens
  • Tod
  • Ausschluss

Das Mitglied kann zum Schluss eines Geschäftsjahres durch Kündigung seinen Austritt aus der Genossenschaft erklären. Die Kündigung muss schriftlich mindestens drei Monate vor Ende des Geschäftsjahres erfolgen.

Das Geschäftsguthaben (Auseinandersetzungsguthaben) ist dem ausgeschiedenen Mitglied nach Feststellung der Bilanz durch die Mitgliederversammlung auszuzahlen.

Weitere Informationen über die Mitgliedschaft in der Baugenossenschaft finden Sie in unserer Satzung, die Ihnen beim Eintritt in die Genossenschaft ausgehändigt wird.