Organe

Unsere Genossenschaft ist demokratisch aufgebaut und wird von ihren Mitgliedern getragen. Drei Organe sind dafür verantwortlich, dass die Baugenossenschaft eG satzungsgemäß und wirtschaftlich im Sinne der Mitglieder arbeitet.

1. Die Mitgliederversammlung

1. Die Mitgliederversammlung findet in den ersten sechs Monaten des Geschäftsjahres statt und wählt den Aufsichtsrat. Der Vorstand hat den Mitgliedern den Jahresabschluss sowie den Lagebericht vorzulegen, damit darüber Beschluss gefasst werden kann. Der Aufsichtsrat hat in der Mitgliederversammlung über seine Tätigkeit zu berichten.

2. Der Vorstand

2. Der Vorstand leitet die Genossenschaft. Er ist verantwortlich für die Geschäftsführung und für die Entwicklung strategischer und operativer Ziele sowie deren Umsetzung. Ziel ist es, dass Vermögen der Genossenschaft zu wahren und zu mehren sowie die Förderung ihrer Mitglieder durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung.

Dem Vorstand gehören an:

  • Christoph Buske (hauptamtlich)
  • Christoph Mehrpahl (nebenamtlich)

3. Der Aufsichtsrat

3. Der Aufsichtsrat wählt den Vorstand und hat ihn in seiner Geschäftsführung zu fördern, zu beraten und zu überwachen. Er informiert sich über die wesentlichen Geschäftsentwicklungen, gestaltet gemeinsam mit dem Vorstand die Politik der Genossenschaft und fasst hierzu die nötigen Beschlüsse.

Dem Aufsichtsrat gehören an:

  • Melanie Levingstone (Vorsitzende)
  • Nicole Hopp (stellv. Vorsitzende)
  • Jörg Guttau
  • Marco Blaschke
  • Thomas Martens